Krankenkasse
Anerkennung durch Krankenkassen
und Unfallversicherung
Die Behandlungskosten werden durch die Zusatzversicherung für Alternativmedizin anteilsmässig von der Krankenkasse übernommen, ohne ärztliche Verordnung. Ich bin beim Erfahrungsmedizinischen Register EMR registriert und anerkannt, ebenso bei ASCA, Visana und EGK.
So klären Sie die Kostenübernahme
Ein Blick in Ihre Police oder ein kurzer Anruf bei Ihrer Krankenkasse klärt das. Fragen Sie am besten:
- Habe ich eine Zusatzversicherung für Alternativ- oder Komplementärmedizin?
- Übernimmt sie Craniosacral-Therapie bei einer Therapeutin mit EMR- oder ASCA-Registrierung?
- Wie viel übernimmt sie pro Sitzung und pro Jahr?
- Braucht es dafür eine ärztliche Verordnung? (In der Regel nein.)
Die Grundversicherung übernimmt Craniosacral-Therapie nicht. Massgebend ist Ihre Zusatzversicherung.
Nach einem Unfall
Die Unfallversicherung (UVG) übernimmt nach Absprache einen Teil der Behandlung. Bitte klären Sie das vorher direkt mit Ihrer Versicherung.
Rückforderungsbeleg nach Tarif 590
Sie erhalten nach jeder Sitzung einen Rückforderungsbeleg nach Tarif 590 für Ihre Versicherung und eine Kopie für sich. Ich bin Mitglied des Berufsverbands Cranio Suisse.
Häufige Fragen
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Nein. Die Zusatzversicherung übernimmt ihren Anteil ohne ärztliche Verordnung.
Welche Krankenkassen übernehmen einen Teil?
Viele Zusatzversicherungen für Alternativmedizin anerkennen Therapeutinnen mit EMR- oder ASCA-Registrierung. Ich bin bei EMR, ASCA, Visana und EGK anerkannt. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Police ab.
Bereit für einen ersten Termin?
Wunschtermin anfragen oder zuerst kurz telefonieren. Sie hören innert eines Arbeitstages von mir.


